Institutionelle Schutzkonzepte
Ein institutionelles Schutzkonzept dient dazu, Risiken und Gefährdungen innerhalb einer Institution zu reduzieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten in einer sicheren und respektvollen Umgebung arbeiten und sich entwickeln können. Es umfasst Strategien zur Prävention von Gewalt, Missbrauch und Diskriminierung sowie klare Handlungs- und Meldewege im Falle von Verdachtsmomenten.
Mit Inkrafttreten des KJSG 2021 hat sich insbesondere der rechtliche Rahmen in Bezug auf die Rechte von jungen Menschen verändert. Institutionelle Schutzkonzepte sind seither nicht mehr wegzudenken aus der stationären Kinder- und Jugendhilfe und unerlässlich. §45 Abs. 2, S. 2, Nr. 4 SGB VIII verpflichtet zur Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten, um junge Menschen vor Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung in Einrichtungen zu schützen.
Der Begriff „Schutzkonzept“ wird in der Praxis in zwei Kontexten verwendet: er beschreibt sowohl individuelle Vereinbarungen zur Abwendung einer Gefährdung im Einzelfall als auch institutionelle Konzepte zum Schutz vor Gewalt in Institutionen, die hier gemeint sind.